Das Leben versichern

Um das Leben einer Person oder einer ganzen Familie abzusichern, kann man eine Lebensversicherung abschließen. Damit ist es gleichfalls möglich, einen Kredit abzusichern. Auch die Absicherung sonstiger Vermögensgegenstände ist möglich. Bei der Altersvorsorge spielt die Lebensversicherung seit vielen Jahren eine wichtige Rolle. Bei einer solchen Versicherung wird eine Person beispielsweise der Familienvater versichert. Begünstigte Hinterbliebene, genannt auch bezugsberechtigte Personen, können Ehefrau, die Kinder oder weitere Dritte sein. Stirbt ein Versicherter während der Vertragslaufzeit, zahlt der Lebensversicherer an die begünstigten Personen die für den Todesfall vereinbarte Versicherungsleistung. In der Regel kommen zu einer vereinbarten Versicherungssumme noch die bis zum Todeszeitpunkt erwirtschafteten Überschuss-Anteile der Lebensversicherung hinzu.

Bei einer Risikolebensversicherung oder einer Versicherung mit eingeschlossenem Todesfallschutz wird im Versicherungsantrag nach dem Gesundheitszustand der Person gefragt. Bei schweren Vorerkrankungen kann es vorkommen, dass der Versicherer den Antrag ablehnt oder die Übernahme des Verscherungsschutzes nur gegen Zahlung eines Risikozuschlages erwägt. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Der Versicherte muss in diesem Fall gewisse Einschränkungen wie zum Beispiel eine begrenzte Versicherungssumme (meist maximal 50.000 Euro) oder eine Wartezeit hinnehmen. Bei der Lebensversicherung ist einerseits zu unterscheiden, ob nur ein jeweiliges Risiko abgesichert wird (Risikolebensversicherung) oder auch Kapital als Sparanteil einfließt (kapitalbildende Lebensversicherung). Diese zwei Arten einer Lebensversicherung (zum einen Absicherung des Todesfalls, zum anderen Absicherung des Todes- und Erlebensfalls) werden in weitere Formen unterteilt. Besonders bei der Versicherungs- form kapitalbildende Lebensversicherung ist der Abschluss unterschiedlich gestalteter Versicherungspolicen möglich. Die kapitalbildende Lebensversicherung lässt sich in verschiedene Gruppen und Ausprägungen unterteilen, wobei sehr genau zwischen den Versicherungsformen und den jeweiligen Verkaufsbezeichnungen zu trennen ist. Eine technische Unterteilung wird bei der Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall (Kapitallebensversicherung) sichtbar. Ein Versicherter hat bei diesem Versicherungsmodell vor Vertagsabschluss und während der Beitragszahlungsdauer unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, beispielsweise um einen Versicherungsschutz den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.

Ab 80 Jahren sind Lebensverischerungen oft beitragsfrei

Ab 80 Jahren sind Lebensverischerungen oft beitragsfrei

Unter der Bezeichnung Sterbegeldversicherung gibt es die Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz. Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung muss sich nicht bis zum Todeszeitpunkt erstrecken. Häufig endet sie mit einem bestimmten Lebensalter (etwa 80 Jahre). Ab diesem Zeitpunkt bleibt die Versicherung beitragsfrei bis zum Eintritt des versicherten Ereignisses (Todesfall) bestehen. Einige Vertragsmodelle sehen für den Fall eines sehr hohen Lebensalters auch bestimmte Auszahlungen zu Lebzeiten an den Versicherten vor. Weitere technische Unterteilungen stellen kapitalbildende Versicherungen auf zwei verbundene Leben, Ausbildungsversicherungen sowie variable Lebensversicherungen (Optionstarife) dar. Neben der deutschen Kapitallebensversicherung gibt es unter anderem die fondsgebundene Lebensversicherung, die englische Kapitallebensversicherung und die Rentenver-sicherung (Altersvorsorge). Sehr spezielle Versicherungsmodelle für eine Risikoabsicherung stellen die Dread-Disease-Versicherungen (Schwere Krankheiten Versicherung) dar. Bei einer jeden Versicherung hat das Eintreten eines Versicherungsfalls zur Folge, dass entweder dem Versicherten (im Erlebensfall) oder Hinterbliebenen beziehungsweise Bezugsberechtigten (bei Tod des Versicherten) eine fest vereinbarte Versicherungsleistung ausgezahlt werden.